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Hochmoselübergang

Hering: Ergänzender Planfeststellungsbeschluss ergangen

Die Realisierung des zweiten Bauabschnitts der B 50 (Hochmoselübergang) rückt näher. Im Rahmen des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens ist jetzt der Planfeststellungsbeschluss ergangen. Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Hendrik Hering teilte mit, die Planfeststellungsbehörde in Koblenz habe die im Verfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen ausgewertet und die vom Oberverwaltungsgericht Koblenz im Jahre 2003 geforderten Nachbesserungen mit dem Beschluss umgesetzt. „Damit ist das Land seinem Ziel, die wichtige Verkehrsinfrastrukturmaßnahme auf den Weg zu bringen, ein großes Stück näher gekommen“, betonte der Minister in Mainz.
Ob gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Rechtsweg beschritten wird, bleibt abzuwarten. „Auch bei einem eventuellen Klageverfahren sind wir zuversichtlich, alle erforderlichen Untersuchungen erbracht zu haben, um die Umweltverträglichkeit des Vorhabens zu belegen“, so Hering. Mit Hilfe umfangreicher landespflegerischer Maßnahmen würden die zu erwartenden Eingriffe vermieden, vermindert oder ausgeglichen.
Die neue B 50 ist als Achse zwischen Eifel und Hunsrück geplant. Darüber hinaus stellt sie eine wichtige internationale Verbindungsachse zwischen den so genannten ARA-Häfen (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) und dem Rhein-Main Gebiet dar. Auch für den aufstrebenden Flughafen Hahn und die Flughafenregion hat die neue Verbindung eine wichtige standortverbessernde Bedeutung.