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Lohnsteuerkarten 2007

1. Die Lohnsteuerkarten 2007 sind den Arbeitnehmern übermittelt
worden. Die steuerfreien Pauschbeträge für Behinderte
und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits
eingetragen.
2. Jeder Arbeitnehmer muss die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte
2007 überprüfen und unzutreffende Eintragungen
berichtigen lassen.
3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte
2007 spätestens zu Beginn des Kalenderjahres 2007 ihren
Arbeitgebern auszuhändigen und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte
2007 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung
sofort zu beantragen.
4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte
2007 wird besonders aufmerksam gemacht.
5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen
auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.
6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers
dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt
werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte
Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.
7. Anträge auf
a) Berücksichtigung von Kindern, die im Ausland ansässig
sind,
b) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,
c) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren in besonderen
Fällen (z.B. für die keine steuerliche Lebensbescheinigung
vorgelegt werden kann oder ein
Pflegekindschaftsverhältnis besteht),
d) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben
sowie außergewöhnlicher Belastungen,
e) Berücksichtigung von Aufwendungen zur Förderung
des Wohneigentums, der negativen Summe der Einkünfte,
sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Wohnsitzfinanzamt
einzurichen. Die erforderlichen Antragsvordrucke
zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2007
sind bei den Finanzämtern oder auch im Internet
(www.fin-rlp.de unter der Rubrik „Vordrucke”) erhältlich.
Das Finanzamt führt am 6. November 2006 im Rathaus Kastellaun,
Zimmer 17, einen Steuersprechtag durch. An diesem
Tag besteht die Möglichkeit Anträge auf Berücksichtigung
von Kindern über 18 Jahren abzugeben und auch
Pauschbeträge für Schwerbehinderte eintragen zu lassen.
Die Sprechzeiten sind von 8 bis 12.30 Uhr und nachmittags
von 14 bis 16.30 Uhr.