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146/2006:Verkauf oder Verpachtung von Zahlungsansprüchen für landwirtschaftliche Flächen

Landwirtschaftliche Unternehmen, die am 15. Mai 2005 über landwirtschaftliche Flächen verfügten, wurden auf Antrag Zahlungsansprüche (ZA) für Acker, Grünland oder Stilllegung zugeteilt. Diese ZA können sowohl mit Fläche verpachtet oder verkauft oder aber auch ohne Flächen verkauft werden. Jede Übertragung von Zahlungsansprüchen muss in der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) dokumentiert werden.

Im Fall von Verkauf oder sonstiger endgültiger Überlassung von ZA mit oder ohne Flächen, können die Landwirte diese Übertragung selbst in der ZID vornehmen oder sie können die Übertragung bei der Kreisverwaltung beantragen; entsprechende Vordrucke hält die Kreisverwaltung bereit oder sie können auf der Internetseite www.rheinhunsrueck.de unter dem Suchbegriff „Zahlungsansprüche“ abgerufen werden.

Eine Verpachtung von ZA muss immer von der Kreisverwaltung vorgenommen werden; hierzu müssen das oben genannte Übertragungsformular und der dazugehörige Pachtvertrag vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Verpachtung von Zahlungsansprüchen nur in Verbindung mit der Übertragung eigener Flächen erfolgen kann; in allen anderen Fällen ist nur ein Verkauf oder eine sonstige endgültige Übertragung möglich.

Ab dem Prämienjahr 2007 können erstmals „bei der Übertragung von ZA ohne Flächen“ auch neue Bruchteile (z.B. 0,43 ZA für 0,4300 Hektar) gebildet werden.

Da die meisten Pachtverträge ab 01. November 2006 geschlossen werden, kann bereits jetzt schon die Übertragung von Zahlungsansprüchen für das Prämienjahr 2007 bei der Kreisverwaltung angezeigt werden.

Für Rückfragen stehen Monika Stoffel (06761-82833), Gerlinde Berger (06761-82834) oder Karin Brinkmann (06761-82831) gerne zur Verfügung.