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Geflügel muss wegen Geflügelpestgefahr in geschlossene Ställe

Am 22. Oktober tritt eine Eilverordnung in Kraft, die vorschreibt, dass Geflügel, unabhängig von der Bestandsgröße, bis zum 15. Dezember in geschlossenen Ställen zu halten ist. Unter Geflügel sind Hühner, Trut- und Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse zu verstehen.
Es ist auch möglich, Geflügel unter einem dichten Dach (z.B. Schleppdach) zu halten, wenn die Seitenbegrenzungen vogeldicht sind. Bei dieser Haltung ist jedoch monatlich eine tierärztliche Untersuchung des Geflügelbestandes durchzuführen und zu dokumentieren.

Für weitere Auskünfte und Rückfragen steht Ihnen Frau Simone Mayer vom Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück unter der Telefonnummer 06761 - 82 837 oder per E-Mail simone.mayer@rheinhunsrueck.de zur Verfügung.
Informationen hierzu finden Sie auch unter www.verbraucherschutzministerium.de auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.